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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Wecovi GmbH 
 

Artikel 1. Geltungsbereich 

 (1) Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten für das Zustandekommen, den Inhalt und die Erfüllung aller zwischen unseren Kunden (im Folgenden „Besteller“) und der Wecovi GmbH (im Folgenden „Wecovi“) geschlossenen Verträgen. Die Leistungen und Lieferungen von Wecovi erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden AGB.   
 
(2) Besteller im Sinne dieser AGB sind ausschließlich gewerbliche Kunden bzw. Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliche Sondervermögen. 
 
(3) Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten die AGB in der zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen bzw. in der zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung. Die AGB gelten ferner auch für künftige gleichartige Geschäfte und Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden und ohne dass Wecovi in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen muss. 
 
(4) Sämtlichen Allgemeinen Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen des Bestellers widersprechen wir hiermit ausdrücklich. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bestellers werden nicht Vertragsinhalt, auch dann nicht, wenn wir diesen Geschäftsbedingungen nicht gesondert bzw. ausdrücklich widersprechen.  
 

Artikel 2. Angebot und Offerte

(1) Die bloße Bekanntgabe einer als Offerte bezeichneten Preisangabe, eines Kostenvoranschlages, einer Vorkalkulation oder gleichartigen Mitteilung verpflichtet Wecovi nicht zum Abschluss eines Vertrages mit dem Besteller. Die Präsentation und Bewerbung von Waren im Online-Shop von Wecovi stellt kein rechtlich  bin
dendes Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer rechtsverbindlichen Bestellung dar. Produkt- und Leistungsbeschreibungen im OnlineShop von Wecovi haben nicht den Charakter einer Zusicherung oder Garantie. 
 
(2) Angebote von Wecovi sind freibleibend und können nur ohne Abweichungen angenommen werden, es sei denn, die Parteien haben etwas Gegenteiliges vereinbart.  
 
(3) Ein wirksames Angebot gilt in jedem Falle als zurückgewiesen, sofern es nicht innerhalb von 2 (zwei) Wochen vom Besteller angenommen wird. 
 

Artikel 3. Vertragsschluss

(1) Der Vertrag kommt im elektronischen Geschäftsverkehr über den Onlineshop von Wecovi über neue Waren zustande. Die angebotenen Waren stellen eine Offerte im Sinne des § 2 (1) der AGB dar, die durch den Besteller zu einem Angebot konkretisiert werden kann. Das Angebot des Bestellers kann durch Wecovi angenommen werden. Der Bestellvorgang in dem Onlineshop umfasst folgende Schritte: 
 

  • Auswahl des Angebots in der gewünschten Spezifikation (Größe, Farbe, Anzahl, etc.)
  • Hinzufügen des Angebots zum Warenkorb
  • Bestätigen des Bestellens durch Anklicken des Bestell-Buttons
  • Eingabe der Rechnungs-, Zahlungs-  und Lieferdaten
  • Überprüfung und ggf. Bearbeitung der Bestellung sowie aller Angaben
  • Bestätigung der Bestellung mittels Betätigung des Buttons „kostenpflichtig bestellen“ durch den Besteller
  • Bestätigungsmail von Wecovi über den Eingang der Bestellung. 


Mit  der Bestätigung der Bestellung mittels Betätigung des Buttons „kostenpflichtig bestellen“ über  den  Onlineshop von Wecovi gibt der Besteller ein rechtsverbindliches Angebot zum Kauf der bestellten Ware ab. 
 

(2) Die Bestellungen können auch über andere Fernkommunikationsmittel (Telefon / Telefax / schriftlich-postalisch) aufgegeben werden. Der Vertragsschluss umfasst folgende Schritte: 

  • ggf. zunächst Angebotserstellung auf Bestellerwunsch
  • Anrufen der Telefonhotline / Faxen der Bestellung/ Übersendung der Bestellung
  • Bestätigungsmail über den Eingang der Bestellung. 

 
(3) Erst mit der Zusendung der Auftragsbestätigung durch Wecovi an den Besteller kommt der Vertrag zwischen den Parteien zustande. Die Bestätigungsmail über den Eingang der Bestellung stellt keine wirksame Annahme des Angebots dar. 
 

Artikel 4. Preise 

(1) Die angegebenen Preise sind Nettopreise und verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer (MwSt.). 
 
(2) Wecovi behält sich das Recht vor, dem Besteller gesonderte Kosten wie beispielsweise Transportzuschläge, Kraftstoffzuschläge oder Verwaltungskosten aufzuerlegen. Dasselbe gilt für Mehr- und Sonderleistungen. 
 
 

Artikel 5. Zahlung 

(1) Die Bezahlung durch den Besteller erfolgt auf Rechnung per Banküberweisung auf das Bankkonto von Wecovi, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes zwischen den Parteien vereinbart wird. Soweit nicht anders vereinbart ist, hat der Besteller den Kaufpreis innerhalb von 
30 Tagen nach Empfang der Rechnung zu leisten.  
 
(2) Eine Zahlung gilt als eingegangen, sobald die Gutschrift auf dem Bankkonto von Wecovi erfolgt ist. Wechsel und Schecks werden nur nach ausdrücklicher Vereinbarung und nur erfüllungshalber angenommen. Sie gelten als Zahlung, wenn sie eingelöst sind. Diskont, Wechselspesen, Wechselsteuer u.a. Abgaben gehen zu Lasten des Bestellers.  
 
(3) Nach Ablauf der Zahlungsfrist kommt der Besteller ohne Mahnung in Verzug. Im Falle des Zahlungsverzuges hat Wecovi Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 10 (zehn) Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz.  
 
(4) Die übrigen gesetzlichen Rechte von Wecovi im Falle eines Zahlungsverzuges des Bestellers bleiben hiervon unberührt. 
 

Artikel 6. Lieferbedingungen 

(1) Der Versand der Ware erfolgt unverzüglich, durchschnittlich jedoch innerhalb von drei Arbeitstagen nach Auftragsbestätigung (Annahme des Angebots). Hiermit ist keine Zusage zur Einhaltung einer bestimmen Lieferfrist verbunden. Eine bestimmte Lieferfrist gilt nur, sofern sie ausdrücklich vertraglich vereinbart wurde.   
 
(2) Wecovi ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit dies dem Kunden zumutbar ist. Im Falle von zulässigen Teillieferungen ist Wecovi berechtigt, auch Teilrechnungen zu stellen, wofür die Regelungen der §§ 4 und 5 entsprechend gelten.  
 
(3) Bei einer Verzögerung der Leistung hat der Besteller im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen ein Rücktrittsrecht, soweit die Verzögerung von Wecovi zu vertreten ist. 
 
(4) Wecovi behält sich das Recht vor, im Falle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung vom Vertrag zurückzutreten. 

Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung von Wecovi nicht zu vertreten ist und ein entsprechendes Deckungsgeschäft rechtzeitig getätigt wurde. Wecovi wird alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um die Ware zu beschaffen. Im Falle der  Nichtverfügbarkeit oder nur teilweisen Verfügbarkeit der Ware wird er den Besteller darüber unverzüglich informieren und empfangene Leistungen, insbesondere Zahlungen, werden an den Besteller zurückerstattet. Weitere Ansprüche des Bestellers bestehen in einem solchen Fall nicht.  
 
(5) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und/oder der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe, bei Versendung mit der Auslieferung der Ware, an die erste geeignete Transportperson auf den Besteller über. Dies gilt auch dann, wenn Wecovi die Kosten des Transportes trägt.  
 
(6) Für den Fall, dass sich der Versand der Ware an den Besteller aus Gründen, die der Besteller zu vertreten hat, verzögert, erfolgt der Gefahrübergang bereits mit Anzeige der Versandbereitschaft an den Besteller. Eventuell anfallende Lagerkosten hat nach Gefahrübergang der Besteller zu tragen. 
 
(7) Der Besteller ist gehalten, bei der Auslieferung in vollem Umfang mitzuwirken. Soweit eine Lieferung aus Gründen, die der Besteller zu vertreten hat, nicht möglich ist, trägt der Besteller die Kosten für die erfolglose Anlieferung und ist zur Zahlung einer pauschalen Verzugsentschädigung verpflichtet. Diese beträgt für jede volle der Woche der Verspätung 1 (ein) %, im Ganzen aber höchstens 8 (acht) % vom Wert der gesamten Lieferung oder des nicht angenommenen Teils der Gesamtlieferung. Es bleibt den Parteien offen, einen höheren oder niedrigeren Schaden nachzuweisen.  
 

Artikel 7. Vorbehalt 

Wecovi behält sich vor, eine in Qualität und Preis gleichwertige Leistung mit geringen Abweichungen in Bezug auf angegebene Maße, 
Gewichte, Materialien, Farben und anderem zu erbringen. 
 

Artikel 8. Gewährleistung 

(1) Ist die gelieferte Ware mit einem Sachmangel behaftet, gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit in diesen AGB nichts anderes vereinbart wird. Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass der Besteller seinen geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten gemäß § 377 HGB ordnungsgemäß nachgekommen ist. 
 
(2) Wecovi kann hinsichtlich seiner Nacherfüllungspflicht zwischen der Mängelbeseitigung oder der Lieferung einer mangelfreien Sache wählen. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag ist ausgeschlossen.  
 
(3) Die Gewährleistungsfrist für Neuwaren ist auf ein Jahr ab Lieferung der Ware beschränkt.
 

Artikel 9. Eigentumsvorbehalt 

(1) Die gelieferte Ware (Vorbehaltsware) bleibt Eigentum von Wecovi, bis alle Forderungen erfüllt sind, die Wecovi gegen den Besteller jetzt oder zukünftig zustehen und zwar einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent. Der Kunde muss die Vorbehaltsware pfleglich behandeln.   
 
(2) Eine Verarbeitung, Umbildung, Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware durch den Besteller wird immer für Wecovi vorgenommen. Im Falle der Verarbeitung der Vorbehaltsware wird Wecovi Hersteller der neuen Sache und erwirbt an dieser Eigentum. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Materialien gemeinsam verarbeitet, erwirbt Wecovi Eigentum im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Sachen im Zeitpunkt der Verarbeitung. Im Falle der Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit einer Sache des Bestellers, erwirbt Wecovi Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen verbundenen oder vermischten Sachen im Zeitpunkt der Verbindung oder Vermischung. Wird die Vorbehaltsware in der Weise verbunden oder vermischt, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, sind der Besteller und Wecovi bereits jetzt einig darüber, dass der Besteller an Wecovi anteilsmäßig Miteigentum an dieser Sache überträgt. Wecovi nimmt die Übertragung an. Der Besteller gilt in diesem Fall als Verwahrer.  
 
(3) Bei Weiterveräußerung der Vorbehaltswaren tritt der Besteller die Ansprüche gegen seinen Abnehmer sicherheitshalber an Wecovi ab; Wecovi nimmt diese Abtretung hiermit an. Das Eigentum an den Vorbehaltswaren geht auf den Abnehmer nur unter Vorbehalt der Zahlung über. 
 
(4) Vorbehaltsware darf der Besteller weder verpfänden noch sicherungsübereignen. 
 

Artikel 10. Haftung 

(1) Wecovi haftet uneingeschränkt für Schadensersatzansprüche des Bestellers wegen Verletzungen des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), welche zur Erreichung des Vertragsziels notwendigerweise erfüllt werden müssen. Vertragswesentlich sind insbesondere die Verpflichtung zur Lieferung der von wesentlichen Mängeln freier Ware sowie solche Pflichten, welche die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrages erst ermöglichen und auf die der Kunde vertraut hat und auch vertrauen durfte und deren schuldhafte Nichterfüllung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet. Wecovi haftet ebenso uneingeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Darüber hinaus besteht eine uneingeschränkte Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.  
 
(2) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet der Wecovi 
bei fahrlässiger Verursachung nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Bestellers aus Ziffer § 10 (1). Für nicht vorhersehbare Schäden, wozu insbesondere auch Produktionsausfalle und entgangener Gewinn zählen, haftet Wecovi nicht. 
 
(3) Im Übrigen ist eine Haftung von Wecovi ausgeschlossen.  
 
(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen in Absätzen (1) bis einschließlich (3) gelten im gleichen Umfange bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen durch Organe, gesetzliche Vertreter, Angestellte und sonstige Erfüllungsgehilfen von Wecovi sowie im Falle von deren persönlicher Haftung.  
 
(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit Wecovi einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen hat. Das  Gleiche  gilt,  soweit  Wecovi  und  der  Besteller eine  Vereinbarung  über  die  Beschaffenheit  der  Ware getroffen haben. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.  
 
(6) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen in Absätzen (1) bis einschließlich (5)  gelten für jede Haftung von Wecovi auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt. 
 

Artikel 11. Rückgabe 

(1) Die Rückgabe von Waren erfolgt ausschließlich nach Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung zwischen den Parteien. Eine Rücksendung der Ware ohne eine solche vorherige Vereinbarung ist unzulässig. Bei zu Unrecht erfolgter Rücksendung der Waren bleibt die Zahlungsverpflichtung des Bestellers bestehen. 

(2) Sofern die Rückgabe von Waren vereinbart wurde, hat die Rückgabe in unbeschädigter Originalverpackung zu erfolgen. 
 
(3) Die Rückgabe individualisiert hergestellter Waren, sprich unter Nennung der Eigenmarke des Bestellers, ist ausgeschlossen. 
 

Artikel 12. Höhere Gewalt 

Im Falle von Ereignissen höherer Gewalt, Krieg, Arbeitskämpfe, Feuer, Überschwemmung oder sonstige Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereiches von Wecovi liegen und die sich auf die Vertragserfüllung auswirken, ist Wecovi berechtigt, die Lieferung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben und, soweit hierdurch die Lieferung oder Leistung wesentlich erschwert oder unmöglich wird und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Etwaige gesetzliche Ansprüche des Bestellers bleiben unberührt. 
 

Artikel 13. Urheberrechte 

(1) Wecovi behält sich alle gewerblichen Schutzrechte in Bezug auf die verkauften Waren vor. Alle durch Wecovi bereitgestellten Abbildungen, Modelle, Muster usw. dürfen ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Wecovi weder kopiert oder vervielfältigt, noch Dritten zur Verfügung gestellt werden und sind auf erste Aufforderung hin an Wecovi zurückzusenden.  
 
(2) Der Besteller ist gehalten, von Wecovi bezogene Waren mit sämtlichen Einzelverpackungen bzw. Originalverpackungen Wecovis ohne Veränderungen in den Verkehr zu bringen. Die Waren sind mit den gelieferten Verpackungen und ihrem ursprünglichen Inhalt zu verwenden, in den Verkehr zu bringen oder zu handeln.
 

Artikel 14. Gegenansprüche 

(1) Die Aufrechnung mit Forderungen des Bestellers, sowie ein Zurückbehaltungsrecht  des Bestellers sind ausgeschlossen, mit Ausnahme von:  
 
- unbestrittenen oder rechtkräftig festgestellten Forderungen  - Forderungen die im (synallagmatischen)  Zusammenhang mit der geltend gemachten Forderung aus dem entsprechenden Kaufvertrag zwischen den Parteien stehen. 
 
(2) Ansprüche und Rechte des Bestellers gegen Wecovi dürfen ohne Zustimmung von Wecovi nicht abgetreten oder verpfändet werden, es sei denn der Besteller hat ein berechtigtes Interesse an der Abtretung oder Verpfändung nachgewiesen. 
 

Artikel 15. Verjährung 

Solche Ansprüche des Besteller, die nicht einer Haftungsbeschränkung nach § 10 dieser AGB unterliegen oder aus dem Produkthaftungsgesetz resultieren, verjähren in einem Jahr ab Lieferung der Ware an den Besteller. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.  
 

Artikel 16. Datenschutz 

Beide Vertragsparteien beachten die gesetzlichen Regeln des Datenschutzes. Die Abwicklung der Geschäftsbeziehungen  wird auf Seiten von Wecovi durch eine elektronische Datenverarbeitungsanlage unterstützt. Demgemäß werden die zur Vertragsabwicklung notwendigen personenbezogenen Daten des Bestellers elektronisch erfasst und gespeichert. Von dieser elektronischen Speicherung wird der Besteller hiermit unterrichtet. Wecovi darf die die jeweilige Geschäftsbeziehung zum Besteller betreffenden personenbezogenen Daten verarbeiten und speichern, soweit dies für die  Ausführung  und  Abwicklung  der Geschäftsbeziehung zum Besteller erforderlich  ist  und  solange Wecovi zur Aufbewahrung dieser Daten aufgrund gesetzlicher Vorschrift verpflichtet ist. Wecovi behält sich vor, personenbezogene Daten des Kunden an Dritte zu übermitteln, soweit dies zum Zwecke der Prüfung zur Eingehung eines Vertragsverhältnisses mit dem Besteller (z.B. für eine Bonitätsprüfung des Bestellers) oder zum Zwecke der Abrechnung (z.B.  an  einen  Zahlungsdienstleister) erforderlich  ist oder für andere Zwecke, wenn diese notwendig sind, um vertragliche Verpflichtungen gegenüber dem Besteller zu erfüllen (z.B. Adressmitteilung an Logistikunternehmen).  
§ 17 Gerichtsstand, Rechtswahl 
(1) Ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist je nach Streitwert das Amtsgericht Emmerich am Rhein oder das Landgericht Kleve. 
 
(2) Die Rechtsverhältnisse zwischen den Vertragsparteien unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf vom 11.04.1980 (CISG) sowie die Regeln des deutschen internationalen Privatrechts finden keine Anwendung. 
 

Artikel 18. Salvatorische Klausel 

Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des abgeschlossenen Rechtsgeschäftes unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt die rechtlich wirksame Regelung, die die Vertragsparteien nach der wirtschaftlichen Zielsetzung des Vertrages und dem Zweck dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbart hätte, vorausgesetzt sie hätten die Unwirksamkeit gekannt. 

Stand Januar 2019

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